Einführung:
Am 12. Februar 1867 fanden die ersten freien und allgemeinen Wahlen zum Reichstag des 1866 gegründeten Norddeutschen Bundes statt. Während die Wahlen zu den Kommunal- und Landesparlamenten bis 1918 meist nach dem Dreiklassenwahlrecht geregelt waren, durch das die Wohlhabenden größeren Einfluss auf die Politik erhielten als ihnen zahlenmäßig eigentlich zustand, hatte bei den Reichstagswahlen jeder männliche Bürger über 25 Jahren eine gleichwertige Stimme.Als der Norddeutsche Bund am 18. Januar 1871 durch den Beitritt der süddeutschen Staaten zum Deutschen Reich erweitert wurde, blieb das allgemeine Wahlrecht, aber nur bei der Wahl zum Zentralparlament, erhalten. Diese Entwicklung, die der in anderen Industriestaaten parallel verlief, machte die Bildung organisierter politischer Parteien notwendig.Noch während der Revolution von 1848/49 bedeutete "Partei" eigentlich "Standpunkt, politische Auffassung". Erst seit Ende der 1850er Jahre wurden die ersten politischen Vereine in Deutschland gegründet, die über eine feste Organisation verfügten und die beginnenden Wahlkämpfe organisierten. Sie wurden zu Trägern des politischen Lebens, schufen ein eigenes Pressewesen und waren bestrebt, durch Ortsgruppen flächendeckend vertreten zu sein.Als der Reichtag 1919 das Recht zur Kontrolle der Reichsregierung erhielt, ja diese sogar mit einfacher Mehrheit stürzen konnte, monopolisierten die Parteien das politische Leben gänzlich, verstärkten ihre Organisation und beherrschten aufgrund des allgemeinen Wahlrechts nunmehr auch die Landes- und Kommunalparlamente. Dabei blieb es - mit Ausnahme der NS-Zeit - bis heute.In Lippe hatte die Entstehung politischer Parteien religiöse Gründe. Die vielen Jahrzehnte, in denen die lippischen Pfarrer eine liberal-rationalistische Theologie verkündet hatten, waren für das Denken des gebildeten Bürgertums entscheidend gewesen. Es hatte sich fast völlig vom biblischen Christentum abgewandt. Als nach 1848 die Regierung die Wiederbelebung des an Bibel und Bekenntnis orientierten Glaubens tatkräftig förderte, entstand eine politisch-religiöse Polarisierung. Damals hatte die Regierung ja noch das uneingeschränkte Recht zur Gestaltung des kirchlichen Lebens. Während die "konservative" Partei die Vorherrschaft des christlichen Glaubens im öffentlichen Leben, vor allem im Schulwesen befürwortete, sammelten sich ihre Gegner in der "Liberalen Partei". So ging es bei den lippischen Wahlkämpfen ursprünglich vor allem um Kirchenpolitik. Lippe wurde zu einer Domäne des kirchlichen und politischen Liberalismus, der sich auf Reichsebene der linksliberalen "Freisinnigen Partei" anschloss.
Diese Partei war 1875 durch den Zusammenschluss von 2 kleinen linken Gruppen entstanden, bereits 1878 aber als "gemeingefährlich" verboten worden. Allerdings durften ihre Kandidaten an den Reichtagswahlen als Einzelpersonen teilnehmen, so dass während des Verbotes, das erst 1890 aufgehoben wurde, stets eine sozialdemokratische Fraktion im Reichstag bestand.
Wie in allen Industriestaaten, war auch in Deutschland eine Partei entstanden, die die Interessen der Fabrikarbeiter nachdrücklich förderte und für ihre völlig bürgerliche Gleichberechtigung eintrat (gleiches Wahlrecht auf allen Ebenen, Freiheit gewerkschaftlicher Tätigkeit). Die politische Bedeutungslosigkeit dieser Bevölkerungsgruppe führte schließlich zur Gründung von Arbeiterorganisationen (Gewerkschaften und Parteien). Der Reichstag begründete die Notwendigkeit des Verbotes der politischen Betätigung der sozialdemokratischen Partei ("Sozialistengesetz") mit der Forderung der Partei nach Abschaffung des Privateigentums und mit der Gefahr einer gewaltsamen Revolution, die auf der marxistischen Ideologie beruhte. Im linksliberalen Lippe gelang es dieser Partei deshalb vor 1918 auch nicht, Mehrheiten zu gewinnen.
|